Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brunner, Nöth, Schneider & Verseck GbR
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Brunner, Nöth, Schneider & Verseck GbR (im Folgenden: HEADLINE) im Zusammenhang mit Bestellungen des Bestellers über den Online-Shop unter der Domain „dartagnan-tickets.de“ für Eintrittskarten zu den aufgeführten Konzertveranstaltungen.
Ergänzend gelten im Zusammenhang mit Bestellungen des Bestellers über den Online-Shop unter der Domain „dartagnan-tickets.de“ für Eintrittskarten zu den aufgeführten Konzertveranstaltungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DERTICKETSERVICE.DE GmbH & Co. KG, Große Neugasse 2, 50667 Köln.
1.2
Kunden von HEADLINE im Sinne der vorliegenden AGB sind Verbraucher wie auch Unternehmer.
1.2.1
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.2.2
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragspartner, Zustandekommen des Vertrages; Vertragssprache; Vertragstextspeicherung
2.1
Vertragspartner des Bestellers ist im Falle von Veranstaltungen von HEADLINE die Brunner, Nöth, Schneider & Verseck GbR. Dies gilt auch für Verträge über Veranstaltungen von HEADLINE die über autorisierte Vorverkaufsstellen geschlossen werden.
2.1.1
Soweit HEADLINE nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen ist, werden die Veranstaltungen durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. HEADLINE wird dem Besteller die Daten des Veranstalters (Name/Firma samt Adress- und Kontaktdaten) zur jeweiligen Veranstaltung vor Erwerb der Eintrittskarte mitteilen. Insoweit kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Besteller) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. HEADLINE vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittler. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Besteller HEADLINE lediglich mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Besteller) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Für diese rechtlichen Beziehungen gelten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
2.2
Die innerhalb des Online-Shops von HEADLINE angebotenen Eintrittskarten für Veranstaltungen stellen keine HEADLINE bindenden Angebote dar; es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Vertragsangebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.
2.2.1
Der Kunde kann aus dem Angebot von HEADLINE, Eintrittskarten für die jeweils gewählte Veranstaltung auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Der Kunde kann sich dann über einen bereits bestehenden Benutzerzugang mit Benutzernamen und Passwort in sein Benutzerkonto einloggen oder einen neuen Benutzerzugang durch Angabe seines Namens, der Lieferanschrift, seiner Emailadresse und Telefonnummer anlegen.
Der Kunde kann sodann die gewünschte Zahlungsweise und Versandart auswählen.
Der Kunde erhält danach eine Gesamtübersicht, der von ihm ausgewählten Eintrittskarten, der Versandkosten, der Versand- und Rechnungsadresse sowie seiner Kontaktdaten.
Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Bestellung vor dem Absenden zu überprüfen um so Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen und durch Betätigen der Schaltflächen „Warenkorb ändern“ oder der Schaltflächen „Anzahl ändern“ oder durch Betätigung der „Zurück“-Schaltfläche des Internetbrowsers, zu korrigieren. Durch Löschen des Warenkorbes, der Betätigung des Logout-Buttons oder dem Schließen des Internetbrowsers kann der Kunde seine Bestellung abbrechen.
Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab.
Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf die Optionsschaltfläche „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Erst die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an HEADLINE zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.2.2
Wenn der Kunde eine Bestellung bei HEADLINE aufgeben hat, sendet HEADLINE dem Kunden an dessen angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail zu, mit der HEADLINE den Eingang der Bestellung des Kunden bestätigt und die Einzelheiten der Vertragsinformationen mit weiteren Informationen zur Kaufabwicklung aufführt (Bestellbestätigung) und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Hierdurch teilt HEADLINE dem Kunden die erforderlichen Vertragsinformationen in Textform mit.
In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
2.2.3
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn HEADLINE die Bestellung des Kunden durch eine weitere gesonderte E-Mail (Auftragsbestätigung) oder durch die Lieferung der bestellten Eintrittskarten annimmt.
2.3
HEADLINE ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, die maximale Anzahl von Tickets pro Person für eine Veranstaltung zu beschränken. Die Höchstmenge pro Person wird durch die autorisierten Verkaufsstellen bzw. auf „dartagnan-tickets.de“ bei den jeweils angebotenen Eintrittskarten der Veranstaltungen angegeben. Die Höchstmenge der Tickets pro Person gilt unabhängig von der Anzahl der vorgenommenen Bestellungen.
2.4
Der Vertragstext wird von HEADLINE gespeichert.
Soweit der Kunde einen Benutzerzugang angelegt hat, bleibt der Vertragstext für die Kaufabwicklung nach Vertragsschluss darin gespeichert und kann von dem Kunden unter dessen Daten erneut auf der Website des Online-Shops unter dessen Benutzerzugang abgerufen werden.
Sofern der Kunde über einen Gastzugang eine Bestellung aufgibt, besteht für den Kunden keine Möglichkeit, auf der Webseite des Online-Shops seine Bestellung einzusehen.
2.5
Vertragssprache ist Deutsch.
3. Preise; Zahlungsbedingungen; Verzugsfolgen
3.1
Die auf der Website von HEADLINE ausgewiesenen Endpreise verstehen sich jeweils in EURO inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können im Einzelfall weitere Steuern und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.
3.2
Bei einem Versand von Tickets fallen zusätzliche Liefer- und Versandkosten an, deren Höhe in dem jeweiligen Ticketangeboten konkret benannt wird. Die Versandkosten sind abhängig von der jeweils vom Kunden gewählten Versandart. Im Übrigen sind die Versandkosten in unserem Online-Shop unter „Versandkosten“ angegeben.
3.3
HEADLINE akzeptiert die vor Beginn des Bestellvorganges angeführten Zahlungsmethoden. Der Besteller wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden während des Bestellvorganges selbst aus.
3.4
Der Besteller verpflichtet sich im Fall einer vereinbarten Vorausüberweisung / Banküberweisung / PayPal den Endpreis etwaig zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten spätestens vierzehn Tage nach Erhalt der gesondert per E-Mail übermittelten Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich für die Wahrung der Frist ist die Gutschrift des Betrages bei HEADLINE. Die Kontodaten werden zusammen mit der Zahlungsaufforderung mitgeteilt.
4. Lieferbedingungen; Gefahrtragung
4.1
Die Auslieferung des/der Tickets erfolgt – wenn nicht im Einzelfall etwas anderes auf der Website von HEADLINE angegeben und mit dem Besteller vereinbart ist – auf dem Versandwege. Die Aushändigung des/der Tickets an den Besteller erfolgt im Fall einer vereinbarten Vorauskasse erst nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises zuzüglich Liefer- und Versandkosten.
4.2
Die Lieferzeit richtet sich nach den auf der Website von HEADLINE jeweils zu den Veranstaltungen angegebenen Ticketangeboten.
Sofern der Vertrag weniger als fünf Tage vor der jeweiligen Veranstaltung zustande gekommen ist, werden die Tickets dem Besteller nicht auf dem Versandwege übermittelt, sondern am jeweiligen Veranstaltungsort auf den Namen des Bestellers hinterlegt. Eine Aushändigung der Tickets an den Besteller setzt voraus, dass sich der Besteller ausweisen kann (z.B. durch Vorlage Personalausweis, Führerschein).
4.3.
HEADLINE weist daraufhin, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs der verkauften Tickets bei Unternehmern mit der Übergabe der Tickets an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf hingegen mit der Auslieferung der Tickets an eine geeignete Transportperson, übergeht.
4.3.1
Bei Verträgen mit Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der verkauften Tickets immer erst mit der Übergabe der Tickets an den Verbraucher auf diesen über; somit auch beim Versendungskauf.
4.3.2
Die Gefahr des zufälligen Untergangs der verkauften Tickets geht auch dann auf den Kunden über, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.
5. Widerrufsrecht
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies bedeutet, dass ein Widerrufsrecht für Eintrittskarten, für die über den Online-Shop unter der Domain “dartagnan-tickets.de” aufgeführte Konzertveranstaltungen, nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten durch den Besteller ist damit unmittelbar mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch HEADLINE bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Bei Absage oder Verlegung von Veranstaltungen werden keine Fahrt – und Unterbringungskosten erstattet. Der Besucher wird gebeten, sich vor Reiseantritt zu informieren, ob die jeweilige Veranstaltung wie geplant stattfindet.
6. Angaben über Veranstaltungen, HEADLINE als Veranstalter, Zutrittsrecht zu Veranstaltungen von Headline
6.1
HEADLINE weist darauf hin, dass der Besteller jederzeit die Möglichkeit hat aktuelle Veranstaltungsdaten (d.h. Veranstaltungsort und Veranstaltungsbeginn der jeweiligen Veranstaltung), insbesondere am Tag der Veranstaltung, den offiziellen Angaben von HEADLINE im Online-Shop unter der Domain „dartagnan-tickets.de“ zu entnehmen.
6.2
Soweit es für HEADLINE aus Gründen, die von HEADLINE nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen, behält sich HEADLINE vor, dem Besucher auch nach Vertragsschluss einen anderen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist.
Andernfalls hat HEADLINE die bereits geleistete Zahlung unverzüglich Zug um Zug gegen Rückgabe des Tickets zu erstatten.
6.3
Soweit HEADLINE selbst Veranstalter einer angebotenen Veranstaltung ist, gelten nachfolgende Bestimmungen:
6.3.1
Der Zutritt zum Veranstaltungsort unterliegt diesen AGB und zusätzlich den am jeweiligen Veranstaltungsort / -geländes aushängenden Hausordnungen, die ausdrücklich in diese AGB einbezogen werden und die der Besucher mit Vorlage des Tickets anerkennt.
6.3.2
Der Zutritt zur Veranstaltung setzt einen wirksamen Veranstaltungsvertrag und die vollständige Zahlung des Ticketpreises voraus. Das Vorzeigen des Tickets beim Einlass zur Veranstaltung weist den Besitzer des Tickets als rechtmäßigen Vertragspartner von HEADLINE aus. Mit Vorzeigen des Tickets beim Einlass zur Veranstaltung versichert der Ticketinhaber zum Besuch der Veranstaltung berechtigt zu sein und das Ticket nicht unter Verstoß gegen eines in Ziffer 7.2 dieser AGB genannten Verbote erworben zu haben. Jedes Ticket gilt nur für eine Person. Das Ticket berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der darauf genannten Veranstaltung.
Die Gegenleistung von HEADLINE aus dem Veranstaltungsvertrag – Gestattung des Zutritts zur Veranstaltung – gilt auch gegenüber dem Vertragspartner als erfüllt, soweit zwischen Ticketinhaber und Vertragspartner eine Personenverschiedenheit besteht und HEADLINE dem Besitzer des Tickets den Zutritt zur Veranstaltung gewährt.
6.3.3
Der Zutritt ohne Begleitung der Eltern ist Jugendlichen ab 16 Jahren, jedoch längstens bis 24 Uhr gestattet. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bzw. Jugendliche ab 16 Jahren bei einem Besuch länger als 24 Uhr, muss eine von HEADLINE bereitgestellte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (sog. „Muttizettel“), unter Benennung einer erziehungsbeauftragten Person vorgelegt werden, sofern die oben genannten Personen nicht durch die Erziehungsberechtigten selbst begleitet werden.
Es gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes.
6.3.4
Das Ticket verliert mit dem Verlassen des Veranstaltungsgeländes seine Gültigkeit.
6.3.5
Dem Besteller abhandengekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.
7. Weitergabe und Wiederverkauf von Tickets bei Veranstaltungen von HEADLINE, Folgen von Verstößen, Vertragsstrafe
7.1
Der Verkauf der Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung. Der Vertragspartner verpflichtet sich daher und versichert ausdrücklich, die Karten ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen.
7.2
Dem Ticketinhaber ist es ohne Zustimmung von HEADLINE untersagt, das Ticket zu einem höheren Preis als 10 % des auf dem Ticket aufgedruckten Preises, zuzüglich der bei Bestellung entstandenen und nachgewiesenen Gebühren, privat anzubieten und/oder weiterzuveräußern. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch HEADLINE, sind der gewerbliche und/oder kommerzielle Verkauf und das gewerbliche und/oder kommerzielle Anbieten der Tickets verboten. Tickets dürfen vom Ticketinhaber nicht auf Internetauktionen und/oder Internetmarktplätzen und/oder Internet-Ticketbörsen, die von HEADLINE nicht legitimiert sind, ohne deren Zustimmung, veräußert werden. Dies gilt im gleichen Maße, wenn der Ticketinhaber dies über eine dritte Person veranlasst.
Die vorstehenden Verbote sind als sicherheitspräventive Maßnahmen geboten, um einen ordnungsgemäßen und gewaltfreien Ablaufes der Veranstaltung, z.B. der besseren Durchsetzung von Hausverboten, zu gewährleisten.
Ferner ist durch die vorgenannten Verbote die Sicherstellung einer sozialverträglichen Preisstruktur unter Berücksichtigung von Fanbelangen bezweckt, und um so den Weiterverkauf von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Vermeidung von Schwarzhandel zu vermeiden.
7.2.1
In allen übrigen Fällen, die nicht in Ziff. 7.2 genannt sind, erteilt HEADLINE die Zustimmung zur Weiterveräußerung stillschweigend, sofern der Ticketinhaber den Dritten, der das Ticket erhält, auf die Geltung dieser AGB hinweist und der Dritte denen sich daraus ergebenden Verpflichtungen unbeschränkt unterwirft.
7.3
Der ursprüngliche Ticketinhaber ist bei einer Weitergabe des Tickets HEADLINE gegenüber verpflichtet, auf deren Verlangen, den Namen und die Anschrift des neuen Ticketinhabers mitzuteilen.
7.4
HEADLINE behält sich vor, bei einem schuldhaften Verstoß gegen Ziffer 7.2 vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten und dem Ticketinhaber den Besuch der Veranstaltung zu verweigern.
7.5
Der Vertragspartner ist für jeden einzelnen schuldhaften Verstoß gegen eines der in Ziffer 7.2 enthaltenen Verbote verpflichtet, eine angemessene Vertragsstrafe an HEADLINE zu zahlen, deren Höhe in das Ermessen von HEADLINE gestellt ist, jedoch höchstens € 1.500 beträgt.
Eine Aufrechnung der Vertragsstrafe mit dem Rückerstattungsanspruch des Bestellers aufgrund eines Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag ist zulässig. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.
8. Verhaltensregeln der Besucher, Verstoßes gegen die AGB oder die Hausordnung des Veranstaltungsortes, Erstattungspflicht, Vertragsstrafe
8.1
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, Hunden, Plastikflaschen, NS-Gegenständen & -Kleidung ist untersagt.
Bei Nichtbeachtung behält sich HEADLINE vor, den Besucher vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. Beim Einlass finden Sicherheitskontrollen statt, bei der die Ordnungsdienste angewiesen sind, eine Leibesvisitation vorzunehmen. HEADLINE ist berechtigt, vorgenannte Gegenstände vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.
8.2
Das Verbreiten rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
8.3
Der Besucher hat die Hausordnung des Veranstaltungsortes / -geländes und die Weisungen der Ordnungskräfte zu beachten. Das Betreten von abgesperrten Bereichen, insbesondere das Betreten der Bühne und das Besteigen von Absperrungen sind untersagt. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Es kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände angeordnet werden. Ferner ist HEADLINE berechtigt, eine nach deren billigen Ermessen festzusetzende angemessenen Vertragsstrafe, jedoch höchstens € 500,- zu verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.
8.4
Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sowie Camcordern ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton- und Filmaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Das Mitbringen von Fotokameras (Digital / Spiegelreflex) ist erlaubt. Das Fotografieren mit Blitz ist verboten. Bei Nichtbeachtung ist HEADLINE berechtigt, die vorgenannten Gegenstände vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen. Fotoaufnahmen sind zulässig, soweit diese ausschließlich für private Zwecke hergestellt werden. Eine anderweitige Nutzung dieser Aufnahmen oder eine Weitergabe der Aufnahmen über den privaten Bereich hinaus, bedarf zu ihrer Zulässigkeit der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung von HEADLINE.
8.5
Im Rahmen der Veranstaltung ist HEADLINE befugt, Bildaufnahmen des Veranstaltungsbesuchers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), ohne Vergütung zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen.
8.6
Ein schuldhafter Verstoß des Veranstaltungsbesuchers gegen die Hausordnung des Veranstaltungsortes oder dieser AGB, führt zur Schadensersatzpflicht des Besuchers gegenüber HEADLINE, sofern aus diesem Verhalten ein Schaden entstanden ist. Dies betrifft insbesondere Sanktionen seitens Dritter, die gegen HEADLINE wegen des Verstoßes verhängt werden.
9. Haftungsbestimmungen, Gesundheitshinweise
Soweit HEADLINE selbst Veranstalter ist, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und HEADLINE folgende Haftungsregeln:
9.1
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet HEADLINE uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet HEADLINE uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
9.2
Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 9.1. erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, HEADLINE, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
9.3
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziffer 9.1. noch 9.2. erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet HEADLINE gegenüber Verbrauchern – dies jedoch begrenzt auf die vertragstypischen
vorhersehbaren Schäden.
9.4
Eine weitergehende Haftung von HEADLINE ist ausgeschlossen.
9.5
HEADLINE hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der jeweiligen Musik- oder Kulturdarbietungen.
9.6
In Bühnen- und Ein- Ausgangsnähe kann es durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Quetschungen kommen. Bei der Veranstaltung kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. HEADLINE weist den Besteller darauf hin, einen geeigneten Hörschutz zu verwenden.
10. Schlussbestimmungen
Für Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und HEADLINE gilt:
10.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.3
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
10.4
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und HEADLINE der Sitz von HEADLINE. Die Befugnis von HEADLINE, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
10.5
Sofern der Kunde keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ausschließlich der Sitz von HEADLINE.
10.6
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.